Kosten

Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen, wie sich die Kosten für Ihre rechtliche Beratung zusammensetzen.

WORAUS SICH DIE KOSTEN ZUSAMMENSETZEN

Wie jede andere Dienstleistung ist auch die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt mit Kosten verbunden. Andererseits können Sie durch eine kluge anwaltliche Beratung in Ihrer Sache sehr viel Geld sparen und sichern sich Ihre Ansprüche, sodass sich der Einsatz am Ende auch finanziell lohnt. 

Die Gesamtkosten eines gerichtlichen Verfahrens bestehen aus AnwaltsvergütungGerichtskosten und gegebenenfalls den Kosten der Beweisaufnahme (Sachverständige oder Ähnliches). Gerichts- und Beweisaufnahmekosten erspart man sich, wenn es gelingt, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Aber auch vor Gericht gilt: Je mehr Details einvernehmlich geklärt werden können, desto geringer die Kosten.


Eheverträge

Bei der Vielzahl möglicher Konstellationen, Verfahren und Streitwerte, lassen sich für die Anwaltsvergütung an dieser Stelle leider keine verbindlichen Zahlen nennen. Daher sollen zunächst einige allgemeine Hinweise genügen. Alles Weitere lässt sich im persönlichen Gespräch klären.

Die Vergütung für anwaltliche Vertretung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Berechnungsbasis sind einerseits der Gegenstandswert des Auftrags, andererseits das Vergütungsverzeichnis des RVG. Die Vergütung nach RVG beruht nicht auf dem Zeitaufwand, sondern auf den Tätigkeiten, die im Vergütungsverzeichnis umschrieben sind. Auf dieser Grundlage kann ich für Sie die zu erwartenden Kosten und ein eventuelles Prozessrisiko kalkulieren.

Die Kosten der Beratung und Vertretung können zwischen Mandant und Anwalt jedoch auch frei vereinbart werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Anwaltsvergütung oft niedriger ist, als die Mandanten befürchten. Ich erläutere Ihnen gerne im ersten Beratungsgespräch, welche Kosten in welchem Fall auf Sie zukommen können. So behalten Sie die Übersicht und ersparen sich unangenehme Überraschungen.

Für ein Erstberatungsgespräch berechne ich 190,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, brauchen Sie eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Sie bitte ausgefüllt und mit den Belegen zum Besprechungstermin mitbringen.


VERSICHERUNGS- UND AMTSGERICHTSANGELEGENHEITEN

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, empfehle ich, sich vor dem ersten Beratungsgespräch mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und die mögliche Kostenübernahme zu klären.

Für Bedürftige gibt es die Möglichkeit, beim Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Wird er (nach Prüfung der Einkommensverhältnisse) gewährt, bleibt es bei einer Eigenbeteiligung von 190,- Euro für die Erstberatung. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann darüber hinaus Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.